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Wie es um die Tracker und den Datenschutz steht, hat Maximilien Mertin in einem Essay untersucht – die wichtigsten Erkenntnisse daraus können Sie auch hier nachlesen.
Marke und Datenschutz
Der Markt der Fitness-Armbänder ist entsprechend der Verbreitung lukrativ. Neben klassischen Sportmarken wie Polar und Sportartikelherstellern wie Nike hat der Markt auch seine eigenen Brands geschaffen.
Hierzu gehören etwa Garmin, Jawbone oder Fitbit, welche erst kürzlich die kickstarterfinanzierte Smartwatch Pebble erworben.
Beim Kauf sollten Sie nicht nur auf die reinen Leistungsdaten und den Preis schauen, auch Unterschiede in der Datenverarbeitung sollten für Sie ein Kaufkriterium. Über den Umgang mit Daten stimmen Sie letztlich auch mit Ihrem Kaufverhalten ab.
Fitness-Armbänder und die Datensammlung
Prinzipiell ist es ja zunächst einmal nicht schlecht, dass die Armbänder eine Vielzahl an Daten benötigen. Größe, Gewicht, Alter, Geschlecht, Ruhepuls, Leistungsbestimmung – alle diese Daten dienen ja schließlich zur präziseren Ermittlung der Leistung und der Gesundheit.
Doch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürften nur die wenigsten Kunden wirklich lesen. Vielfach ist dort nämlich nicht nur die Rede von den oben genannten, freiwillig übermittelten Daten, sondern auch von automatisch ermittelten Daten.
Hierzu kann etwa ihre Herzfrequenz zählen, aber auch Mikrobewegungen in Ihrer Wohnung, Ihre Schlafgewohnheiten und Ihr Verhalten. Hieraus lassen sich etwa auch Krankheiten ermitteln.
Apps wie UP speichern Daten bis zu einem Volumen von neun Monaten, einige Jawbone-Apps synchronisieren sogar Kalendar und Adressbuch.
Ist das noch rechtens: Wie sehr schützt das Bundesdatenschutzgesetz
Eigentlich gilt in Deutschland natürlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), schließlich lassen User von Fitness-Trackern sich anhand ihrer Daten identifizieren. Besonders kritisch ist das, da Gesundheitsdaten unter einem speziellen Schutz stehen.
Dass die meisten Hersteller von Fitness-Trackern keine deutschen Unternehmen sind und keinen EU-Sitz haben, ist hierfür rechtlich nicht von Belang. Entscheidend für das BDSG ist, dass die Daten in Deutschland erhoben werden.
Unkritisch ist dabei die Messung der eigenen Daten; schließlich sind Sie für Ihre eigenen Daten verantwortlich, wenn Sie diese auf Ihrem Endgerät aufzeichnen. Wollen allerdings Dritte, in der Regel der Hersteller des Fitness-Armbands oder der zugehörigen App, auf Ihre Daten zugreifen, so bedarf es einer gesonderten Einwilligung. Da es sich um gesundheitliche Daten handelt, muss die Einwilligung dies explizit machen.
Bereits die Synchronisierung kann problematisch werden – Sicherheitslücke Bluetooth
Da die Kapazitäten der Armbänder technisch begrenzt sind, werden die Daten in der Regel im Smartphone gespeichert. Um jedoch drahtlos ans Smartphone übermittelt zu werden, nutzen die Tracker in der Regel Bluetooth. Diese Technologie ist bereits für sich genommen nicht unbedingt sicher, doch viele Tracker lassen sich quasi mit beliebigen Apps paaren. Solange die App und der Tracker kompatibel sind, können Daten so sogar von Fremden abgegriffen werden.
Doch selbst wenn Ihre Gesundheitsdaten an Ihr eigenes Smartphone und Ihre eigene App gehen, werden diese häufig mit einem Server synchronisiert.
In den Allgemeinen Datenschutzerklärungen behalten Unternehmen sich häufig die Rechte vor, Daten auch anderweitig zu nutzen.
In der Praxis bedeutet dies meist Werbezwecke. An personalisierte Werbung im Netz sollten Sie sich inzwischen gewöhnt haben, doch über Fitness-Armbänder können Drittunternehmen auch persönliche Informationen nutzen, um Ihnen eine noch persönlichere Werbung zu senden.
So mögen Sie es bereits als einen Eingriff in Ihre Privatsphäre empfinden, wenn Unternehmen Ihnen Werbung passend zu Ihrer Diät schicken, doch nicht nur die Werbeindustrie ist an Ihren Daten interessiert. Spätestens wenn Krankenkassen und Versicherungen sich den Zugriff ebenfalls erkaufen, wird es kritisch.
Genau diesem Thema widmeten sich auch verschiedene Datenschutzbehörden in einer dreijährigen Untersuchung mit einem ernüchternden Ergebnis: Gebessert haben die Anbieter sich nicht, wie gut Sie als User informiert werden, ist starken Schwankungen ausgesetzt.
Oftmals ist es für Sie als Kunden nur schlecht ersichtlich, welche Daten von Ihnen überhaupt gespeichert werden und was anschließend mit diesen Daten geschieht.
Dabei können personen- und ortsbezogene Daten ein präzises Bild Ihres Tages, Ihrer Gewohnheiten und von Ihnen selbst zeichnen.
Fazit – Das Für und Wieder
Fitness-Armbänder und -Tracker können Ihnen beim Sport einen echten Mehrwert bieten und die gesammelten Daten sind sportwissenschaftlich durchaus nützlich. Suchen Sie die besten Methoden, um effizient Gewicht zu verlieren oder Ihre Leistung zu verbessern, so hilft der Überblick ist ein Blick auf Ihre Gesundheitsdaten zwingend erforderlich.
Dass diese jedoch auf einen Server geladen werden und die zuständigen Unternehmen kommerzielle Interessen über den Datenschutz stellen, sollten Sie bei einer Kaufentscheidung nicht ausklammern. Aus gesundheitlichen Gründen, zur Erstellung von Trainingsplänen, etc. ist es keineswegs erforderlich, dass Ihre Daten auch Ihr Smartphone verlassen.
Wie die Daten in Zukunft genutzt werden, könnte sich außerdem in den nächsten Jahren wandeln. Viele Deutsche könnten sich sogar vorstellen, Ihre Daten freiwillig mit der Krankenkasse zu teilen – im Austausch mit finanziellen Vorteilen. Selbst der Einsatz am Arbeitsplatz ist zumindest im Diskurs angelangt, hier könnten Unternehmen genau prüfen, wie viel sich die Mitarbeiter bewegen.
Prinzipiell ist also gegen die private Nutzung von Fitness-Armbändern nichts einzusetzen, allerdings machen mögliche Anreize von Krankenkassen und Arbeitgebern für die Zukunft misstrauisch: Was zunächst nach Bonusleistung klingt, macht die totale Überwachung über kurz oder lang zum Zwang.
Der Artikel Basiert auf einem Fachbeitrag von Maximilian Mertin. Den Artikel finden Sie hier.
Titelbild: Gustavo Molina – freeimages.com
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